Die ständigen Fazilitäten dienen dazu, Übernachtliquidität bereitzustellen oder zu absorbieren. Sie setzen Signale bezüglich des allgemeinen Kurses der Geldpolitik und stecken Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab. Die Finanzinstitute können sich zu vorab genau bestimmten, einheitlichen Bedingungen fehlende Mittel über Nacht vom ESZB beschaffen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) bzw. überschüssige Mittel über Nacht innerhalb des ESZB anlegen (Einlagenfazilität).
Das ESZB wird dezentral über die nationalen Zentralbanken zu den selben Bedingungen ständige Fazilitäten zur Verfügung stellen, um Übernachtliquidität bereitzustellen oder abzuschöpfen. Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Mit den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten können die Geschäftsbanken sich kurzfristig (über Nacht) Geld besorgen, mit den Einlagefazilitäten Geld kurzfristig (über Nacht) anlegen. Der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet die obere Grenze des Zinskorridors, die Einlagenfazilität bildet die untere Grenze des kurzfristigen Zinskorridors.