Mindestreserve
Durch die Mindestreserve sind die Geschäftsbanken verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz (momentan 2%) ihrer Kundeneinlagen bei der EZB zu hinterlegen. Um Wettbewerbsnachteile für Banken auszugleichen erhalten diese Zinsen in der Höhe des Leitzinses.
Das Mindestreservesystem des ESZB gilt für Kreditinstitute im Euro-Währungsraum. Es dient in erster Linie dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätsknappheit herbeizuführen (oder zu vergrößern). Die Reservepflicht des einzelnen Instituts wird anhand bestimmter Positionen seiner Bilanz festgelegt. Um die angestrebte Stabilisierung der Zinssätze zu erreichen, ist es den Instituten im Rahmen des Mindestreservesystems des ESZB gestattet, von den Bestimmungen über die Durchschnittserfüllung Gebrauch zu machen, d. h. ihre Mindestreservepflicht unter Zugrundelegung der tagesdurchschnittlichen Reserveguthaben innerhalb einer einmonatigen Erfüllungsperiode zu erfüllen. Die Mindestreserveguthaben der Institute werden zum Satz für die ESZB-Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst.
Die Mindestreserve kann im Gegensatz zu den Offenmarktgeschäften eher als ordnungspolitisches Instrument angesehen werden, da sie erst den Rahmen für die anderen Instrumente liefert. Durch die Mindestreserve und durch das Banknotenmonopol des ESZB ist die Geschäftsbanken gezwungen, sich bei der EZB zu refinanzieren. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anbindungsfunktion der Mindestreserve.
Die EZB gestattet den Geschäftsbanken, ihre Verpflichtung zur Hinterlegung der Mindestreserve jeden Monat Durchschnittsweise zu erfüllen. D. h. also, Tagen mit einer Untererfüllung der Mindestreserve seitens der Geschäftsbanken müssen dann gleichermaßen Tage mit einer Übererfüllung gegenüberstehen, um die Verpflichtung im Durchschnitt zu erfüllen. Indem die EZB die Geschäftsbanken nicht zu einer täglichen Erfüllung zwingt, gibt sie ihnen einen größeren Spielraum bei der Wahrung ihrer kurzfristigen Liquidität; sollte eine Geschäftsbank kurzfristig eine knappe Liquidität aufweisen, so kann sie für den entsprechenden Zeitraum einfach auf die Erfüllung ihrer Mindestreserveverpflichtung verzichten und ihren Bedarf somit selbst decken, ohne am kurzfristigen Finanzmarkt zukaufen zu müssen. Dies führt wiederum zu einem weit weniger volatilen Geldmarktzins. Man spricht daher hier von der Stabilisierungsfunktion der Mindestreserve.