Die Garantierung der Geldwertstabilität des Euro durch das ESZB wurden vom Europäischen Rat und den Staats – und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in dem EG – Vertrag und im EU – Vertrag durch Festlegung bestimmter Bedingungen abgesichert. Dies ist die Vorraussetzung für eine erfolgreiche Geld- und Kreditpolitik in Europa. Unmittelbar beeinflussen kann die EZB nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen).
Da letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen - v. a. die am Geldmarkt (kurzfristige Zinsen), aber u. U. auch die am Kapitalmarkt (langfristige Zinsen). Zur Erreichung seiner Ziele stehen dem ESZB eine Reihe geldpolitischer Instrumente zur Verfügung: Das ESZB führt Offenmarktgeschäfte durch, bietet ständige Fazilitäten an und verlangt, dass Kreditinstitute Mindestreserven auf Konten im ESZB halten.